Der bekannteste Estrich ist der nach DIN EN 13 813 als CT (von Cementitious screed) bezeichnete Zementestrich. Es handelt sich dabei um einen Beton, dessen Korngröße und Mischung auf seine spezielle Verwendung optimiert wurden. Als grober Anhaltspunkt kann der im Baumarkt erhältliche Fertigestrich für die Heimanwendung dienen, der eine Korngröße von bis zu 8 Millimetern und ein Mischungsverhältnis Sand zu Zement von etwa 3:1 aufweist. Für Industrieanwendungen kann der Sand größer gesiebt sein und die Oberflächenfestigkeit durch Beimischung spezieller chemischer Zusätze, wie zum Beispiel Korodur erhöht werden. Auch die Festigkeitsklassen eines Estrichs lehnen sich an jene des Betons an.
Unter der Bezeichnung ist auch das klassische Dickbett anzusehen, das auch genauso wie ein CT zu bemessen ist. Der CT ist, auch bei Einfärbung, leicht zu erkennen an seiner Reaktion mit Säuren, wie zum Beispiel Zementschleierentferner. Vorteil des CT ist die Beständigkeit gegenüber Wasser nach der Aushärtung. Nachteilig ist sein Verhalten auf Dämmung oder Trennlage. Durch „Schrumpfungsvorgänge“, die sich beim Erhärtungsvorgang des Estrichs in Kriechen und Schwinden infolge der ungleichmäßigen Hydratation ausdrücken, ist die Feldgröße in der Regel auf 36 m² zu begrenzen, da sich in der Konstruktion sonst unkontrolliert Risse bilden. CT ist feuchtebeständig, kann aber wie jedes zementäre System im nassen Zustand an Festigkeit verlieren.
Zementestrich erfordert beim Einbringen und während der Erstarrung eine Mindesttemperatur von 5 °C (auch nachts). Während der Erstarrungsphase darf diese Temperatur nicht unterschritten werden, da sonst mit starken Festigkeitsverlusten zu rechnen ist. Der Estrich ist vor Zugluft und Wassereintrag (undichtes Dach, Auskippen von Wasser usw.) zu schützen. Die Zugluft führt durch den Kapillarzug zu einer erhöhten Hydratation im Oberflächenbereich. Das bedeutet, dass „oben“ ein kleineres Volumen ist als „unten“ und der Estrich stark schüsselt. Zwangstrocknungen durch Heizungen führen zum Abbruch der Hydratation bzw. des Kristallwachstums. Daraus resultiert ein Schaden, wenn der Estrich Feuchte bekommt, z. B. durch Wasser aus einem Verlegemörtel. Die Begehbarkeit richtet sich nach der Art des Zements (CEM I, CEM II), der Dicke und den Umgebungsbedingungen. Nach 28 Tagen kann die erste Feuchtemessung durchgeführt werden.
Soll der Zementestrich mit einem Bodenbelag versehen werden, so muss der Estrich „genügend trocken“ (3.1.1 der DIN 18365 – Bodenbelagsarbeiten) sein. Nach einer Empfehlung zweier Verbände aus dem Jahr 2007 soll die Feuchtigkeitsmessung mit der CM-Methode durchgeführt werden. Die so genannte Belegreife soll erreicht sein, wenn der Estrich eine Restfeuchte von maximal 2,0 CM % (unbeheizt) bzw. 1,8 CM % (beheizt) aufweist. Sowohl die Messmethode als auch die empfohlenen Grenzwerte werden kritisiert; nach einer im März 2012 veröffentlichte Studie der Technischen Kommission Bauklebstoffe (TKB) und der Universität Siegen trennt der CM-Grenzwert von 2 % belegreife Estriche nicht sicher von nicht belegreifen Estrichen. Bei diesem Grenzwert werden auch nasse Estriche als trocken bewertet.[2]
Mittlerweile ist die Feuchtemessung bei Estrichen nach der CM-Methode in die DIN 18560-4 aufgenommen worden. Diese Norm ist im Weißdruck erschienen und somit gültig. Dort steht unter 5.3.1 „Die Messung des Feuchtegehaltes zur Beurteilung der Belegreife auf Baustellen erfolgt über die CM Methode“. Im Abschnitt 5.3.2 ist die Prüfeinrichtung, im Abschnitt 5.3.3 die Durchführung der CM-Messung (CM-Methode) so ausführlich beschrieben, dass es nicht zu unterschiedlichen Messergebnissen kommt, wenn die Arbeitsanleitung und die Probeentnahme wie in der DIN 18560-4 beschrieben, auch eingehalten wird. Diese Prüfmethode gilt auch für Calciumsulfat- und Magnesiaestriche, nicht für Kunstharz- und nicht für Gussasphaltestriche.
Schnellestriche auf Zementbasis bestehen aus Zement mit Zusätzen. Hier gelten andere Bedingungen für die Erhärtung und die Belegreife, die von Art und Wirkung des Zusatzes abhängt. Diese Estriche unterliegen nicht der DIN 13813 und gelten als Sonderkonstruktion.
Ausgestemmter Zementestrich gilt als normaler Bauschutt, sofern keine organischen Bestandteile >5 % enthalten sind. Grundlage dafür ist die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV).